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Meldung an die Polnische Nationalbank

AZ-KRH und PZ-KRH: eine Pflicht, die entsteht, weil Sie die allgemeine Schwelle nicht erreicht haben

Das sind vierteljährliche Meldungen an die NBP: offene Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Handelsverkehr gegenüber Gebietsfremden, aufgeteilt nach Ländern und Währungen. Sie sind keine Steuererklärung, gehen nicht ans Finanzamt und haben mit JPK nichts zu tun — sie speisen die Zahlungsbilanzstatistik. Sie fallen dagegen meist derselben Person zu, die JPK einreicht, und im selben Quartal.

Die Reihenfolge, in der das geprüft wird

Das ist die einzige Stelle dieser Seite, an der man sich so irren kann, dass die Antwort für alle umgekehrt herauskommt. Die Pflicht aus § 8 der Verordnung ist bedingt und ersetzend — nicht zusätzlich. Zuerst prüft man die allgemeinen Schwellen. Wer sie erreicht, meldet auf den allgemeinen Formularen und reicht AZ-KRH und PZ-KRH gar nicht ein. Erst eine Einheit, die die allgemeine Schwelle nicht erreicht hat, prüft die zweite Bedingung: die Höhe der Aktiva oder Passiva aus dem Handelsverkehr mit dem Ausland.

  1. Schritt 1

    Erreichen Sie die allgemeinen Meldeschwellen?

    Gemessen an der Summe der Aktiva und Passiva zum Jahresende.

    Ja

    Sie melden auf den allgemeinen Formularen

    AZ-KRH und PZ-KRH betreffen Sie dann gar nicht — sie treten an die Stelle, nicht daneben.

    Nein

    ↓ Schritt 2

  2. Schritt 2

    Überschreiten Sie die Schwelle für den Außenhandel?

    Aktiva oder Passiva aus dem Handel mit Gebietsfremden.

    Ja

    Sie melden AZ-KRH und PZ-KRH, quartalsweise

    Die Pflicht entsteht gerade deshalb, weil die allgemeine Schwelle nicht erreicht wurde.

    Nein

    Keine der beiden Meldungen

Die Reihenfolge entscheidet: eine ersetzende Pflicht, keine zusätzliche.

Für Unternehmen, die keine Banken sind, betragen die allgemeinen Schwellenwerte: über 300 Mio. PLN Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva zum Jahresende — monatliche Meldungen innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf des Monats; über 10 Mio. PLN und nicht mehr als 300 Mio. PLN — vierteljährliche Meldungen innerhalb von 26 Tagen nach Ablauf des Quartals.

Für Einheiten des öffentlichen Finanzsektors sowie für Wertpapierfirmen gelten eigene Schwellenwerte.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie MF z 31.10.2024 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 7 ust. 1 i 2
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Die Pflicht auf den Formularen AZ-KRH und PZ-KRH ist bedingt: Sie betrifft Gebietsansässige, die zum Jahresende oder zum Ende des jeweiligen Quartals die allgemeinen Schwellenwerte für die Meldepflicht NICHT erreicht und zugleich 3 Mio. zł an Aktiva oder Passiva aus dem Handelsverkehr mit dem Ausland überschritten haben.

Es ist eine ersetzende, keine zusätzliche Pflicht: Sie entsteht gerade deshalb, weil der allgemeine Schwellenwert nicht erreicht wurde. Eine Einheit oberhalb des allgemeinen Schwellenwerts reicht die Meldungen auf den allgemeinen Formularen ein.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie MF z 31.10.2024 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 8 pkt 1 i 2
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Gebietsansässige, die die allgemeinen Schwellenwerte für die Meldepflicht nicht erreicht haben und über Aktiva oder Passiva aus dem Handelsverkehr mit dem Ausland verfügen, deren Gesamtbetrag zum Jahresende 3 Mio. zł übersteigt, übermitteln der NBP vierteljährliche Meldungen auf den Formularen AZ-KRH und PZ-KRH innerhalb von 26 Tagen nach Quartalsende.

Die Frist von 20 Tagen, auf die man in anderen Quellen stoßen kann, betrifft monatliche Meldungen von Einheiten oberhalb von 300 Mio. zł und ist hier nicht anwendbar.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie Ministra Finansów z 31.10.2024 – tekst jednolity rozporządzenia Ministra Rozwoju i Finansów z 9.08.2017 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 8
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Auch der Bewertungszeitpunkt ist nicht einer: die Verordnung stellt auf den Stand zum Jahresende ab und bei der Bedingung aus § 8 auch auf den Stand zum Quartalsende. Welcher Stand in Ihrem Fall entscheidet, ergibt sich aus dem Inhalt der Verordnung und Ihrem Berater — wir nennen die Vorschrift und verweisen auf die Quelle, denn das ist die Grenze dessen, was wir sagen dürfen.

Der Umfang dieser Seite: Unternehmen, die keine Banken sind. Für Einheiten des öffentlichen Finanzsektors sowie für Wertpapierfirmen gelten eigene Schwellen, und diese Seite beschreibt sie nicht.

Gebietsansässig und gebietsfremd — Begriffe nicht aus dem Steuerrecht

Die Verordnung spricht von Gebietsansässigen, und das ist ein Begriff des Devisenrechts, nicht des Steuerrechts. Eine Gesellschaft mit Sitz in Polen ist auch dann gebietsansässig, wenn ihr Eigentümer ausländisch ist — und genau diese Konstellation erzeugt die meisten Salden gegenüber Gebietsfremden, weil ein erheblicher Teil des Verkehrs innerhalb der Gruppe läuft. Eine polnische Niederlassung oder eine polnische Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns ist so mitunter von einer Pflicht erfasst, an die in der Gruppe niemand denkt, weil es sie in der Zentrale nicht gibt.

Was genau auszuweisen ist

AZ ist die Aktivseite: das, was Gebietsfremde Ihnen schulden. PZ ist die Passivseite: das, was Sie Gebietsfremden schulden. In beiden Fällen geht es um offene Positionen zum Quartalsende, nicht um den Umsatz im Quartal — also um den Saldo der Verrechnungen, nicht um den Verkauf.

Die Schwierigkeit liegt nicht in den Zahlen, sondern in den Auswertungsdimensionen. Die Verrechnungen im Finanzsystem stehen in der Ordnung Geschäftspartner — Konto — Währung. Das Formular will die Ordnung Land — Währung. Um das eine ins andere zu überführen, muss bei jedem Geschäftspartner das Land und bei jeder Position die Währung ausgefüllt sein, auch dort, wo der Geschäftspartner vor fünf Jahren angelegt wurde und niemand wusste, dass daraus eine Meldung wird.

Das ist genau dasselbe Problem wie bei JPK: die Daten sind in der Firma, nur nicht in dieser Dimension. Unser Teil beginnt dort, wo das aufhört, was Ihr System exportieren kann.

Wie wir die Daten aus Ihrem System holen →

Die Jahresmeldungen sind eine eigene Sache

Man sollte sie nicht mit dem vierteljährlichen AZ-KRH und PZ-KRH vermengen: andere Formulare, andere Frist, andere Voraussetzung. Wir nennen sie, weil sie in der Praxis dieselben Gesellschaften betreffen — eine ausländische Eigentümerbeteiligung im beschließenden Organ oder eine Niederlassung im Ausland ist in einer Kapitalgruppe der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Die Jahresmeldungen an die NBP — unter anderem betreffend das Halten von mindestens 10 % der Stimmen an einer ausländischen Einheit, eine Niederlassung im Ausland oder eine Beteiligung eines Gebietsfremden am beschließenden Organ eines Gebietsansässigen — sind bis zum 31. Mai des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einzureichen.

Dies ist eine von AZ-KRH und PZ-KRH gesonderte Pflicht — sie sind nicht zu vermengen.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie MF z 31.10.2024 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 7 ust. 3
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Wie es zur NBP kommt — und wo unsere Rolle endet

Bei JPK-Dateien schließt sich die Übermittlung mit einer Referenznummer und einem heruntergeladenen UPO. Hier ist das nicht so, und wir runden das nicht auf.

Die Meldungen an die NBP werden über einen im Meldeportal bereitgestellten elektronischen Dienst übermittelt, und die Authentifizierung des Nutzers erfolgt mit einem von der NBP unentgeltlich ausgestellten Zertifikat.

Die Verordnung sieht für Nichtbanken weder eine Programmierschnittstelle noch ein Gegenstück zum UPO vor.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie MF z 31.10.2024 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 13
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Was SimplyTax tut

Baut die Datei AZ-KRH und PZ-KRH aus den Daten, die Ihr System übergibt, prüft sie vor der Übergabe und behält sie in der Historie — mit dem Zeitraum, den sie betrifft, und dem Erzeugungsdatum. Die Aufstellung ist reproduzierbar: dasselbe Quartal erneut gerechnet ergibt dieselbe Datei.

Was SimplyTax nicht tut

Es übergibt die Datei nicht an die NBP. Das Hochladen im Meldeportal, nach der Anmeldung mit einem NBP-Zertifikat, erledigt ein Mensch auf Ihrer Seite. Die Verordnung sieht für Nichtbanken weder eine Programmierschnittstelle noch ein Gegenstück zum UPO vor — es gibt also nichts zu automatisieren und nichts als Bestätigung zu archivieren.

Die Authentifizierung ist hier völlig anders als bei JPK: keine qualifizierte Signatur und keine Vollmacht UPL-1, sondern ein von der NBP selbst ausgestelltes Zertifikat. Wer Zugang zum Portal hat, ergibt sich aus einem eigenen Verfahren, und das sollte man klären, bevor das Quartal endet.

Wie es auf der JPK-Seite aussieht: UPL-1 und die Berechtigung zur Übermittlung →

Korrekturen, oder wozu eine eigene Spur gut ist

Die Meldung für ein Quartal entsteht aus Büchern, die sich danach noch ändern — ein Ursprungsbeleg trifft verspätet ein, eine Buchung wird korrigiert, und der Saldo sieht anders aus als am Tag der Übergabe.

Gebietsansässige, die nach der Übermittlung einer Meldung Buchungen in den Büchern geändert oder zusätzliche Ursprungsbelege erhalten haben, übermitteln der NBP berichtigte Meldungen spätestens bis zum Termin für die Übermittlung der nächsten Meldung.

Die NBP stellt keine Empfangsbestätigung aus, sodass die Dokumentation dessen, was wann übermittelt wurde, bei der meldenden Einheit verbleibt.

Geprüft am 6. August 2026 · Obwieszczenie MF z 31.10.2024 (Dz.U. 2024 poz. 1746), § 14
Maßgeblich ist der polnische Text der verlinkten Quelle.

Da hier niemand eine Empfangsbestätigung ausstellt, verfügen allein Sie über den Nachweis, was wann übergeben wurde. Deshalb bleibt die Datei mit Zeitraum und Datum in der Historie — das ist kein UPO, und wir tun nicht so, als wäre es eines, aber bei der Frage nach der Version von vor zwei Jahren ist es der Unterschied zwischen einer Antwort und einer Rekonstruktion.

Wann Sie uns dafür wahrscheinlich nicht brauchen

Eine Gesellschaft, ein Dutzend ausländische Geschäftspartner, Salden, die auf einen Bildschirm passen — dann ist das von Hand im NBP-Portal ausgefüllte Formular billiger als alles, was wir vorschlagen könnten, und wir werden nicht so tun, als wäre es anders.

Das Gespräch wird sinnvoll bei Hunderten offener Positionen in mehreren Währungen, bei fehlendem Land im Geschäftspartnerverzeichnis und daran, dass das jedes Quartal wiederkehrt — und daneben steht JPK aus denselben Daten und von derselben Person. Die Zahl der Gesellschaften erhöht den Umfang des Problems, schafft es aber nicht: eine mit Verrechnungen genügt, die niemand nach Ländern und Währungen aufteilen kann.

Wenn Sie es nicht wissen oder es keinen Namen hat, schreiben Sie das einfach.

Haben Sie bereits eine Beispieldatei oder einen Export? Senden Sie sie an sales@simplymobileplus.com — der Anhang allein genügt, alles Weitere klären wir im Gespräch.

Es antwortet ein Spezialist für Systemintegration — dieselbe Person, die diese Dateien einreicht. In der Regel innerhalb eines Werktags.

Wer diese Daten verarbeitet
Verantwortlicher
SimplyMobilePlus Sp. z o.o., ul. Prezydenta Gabriela Narutowicza 40/1, 90-135 Łódź. Datenschutzanfragen: sales@simplymobileplus.com.
Zweck
Beantwortung Ihrer Anfrage und, falls es dazu kommt, Erstellung eines Angebots.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen — sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f, unser berechtigtes Interesse an geschäftlicher Korrespondenz. Wir holen keine Marketingeinwilligung ein, weil die Beantwortung einer Anfrage sie nicht erfordert.
Speicherdauer
Bis zu 24 Monate nach dem letzten Kontakt; bei Vertragsschluss für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer.
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